Über uns | Geschichte | Standorte | Organisation | Geschäftsstelle | Satzung

Über uns

Woher wir kommen.
Die Anfänge des Rückenwind e.V. Bernburg sind eng mit einer Gruppe von Bernburgern verknüpft. Eine Gruppe, deren Vision die Gründung eines Vereines zur Arbeit mit Randgruppen war, führte 1993 zur Gründung des Rückenwind e.V. Bernburg. Seitdem hat der Rückenwind e.V. Bernburg entscheidend dazu beigetragen, die Kinder- und Jugendhilfe weiterzuentwickeln. Rückenwind e.V. Bernburg - dieser Name steht für eine lebendige und gleichzeitig zukunftsgerichtete Arbeit. 

Was wir tun.
Die Arbeit mit Randgruppen und Angebote in der Kinder und Jugendarbeit sind die tragenden Säulen des Rückenwind e.V. Bernburg. Die Frauenhäuser, Hilfen zur Erziehung und die Arbeit in den Kindertagesstätten des Rückenwind e.V. Bernburg ergänzen sie. Über die Stadt Bernburg hinaus sind wir in der Verwaltungsgemeinschaft Nienburg, im Salzlandkreis und der Landeshauptstadt Magdeburg tätig. 

Wie wir arbeiten.
In Zusammenarbeit mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Eltern und Behörden sind wir ein zuverlässiger Partner. Wir orientieren uns an Bedürfnissen und richten darauf unsere Angebote und deren Qualität aus. Bevor wir uns eine Meinung bilden, diskutieren wir intensiv. Den wohlüberlegten gemeinsamen Standpunkt vertreten wir nach außen klar und deutlich. Dabei stehen wir zu unserem Wort, was uns zu einem berechenbaren offenen Partner macht. Wir suchen das Gespräch und ein faires Miteinander. 

Wie wir denken.
Wir wollen ein Verein sein, der nicht von Hierarchien geprägt ist. Das Gemeinschaftsinteresse steht grundsätzlich vor dem Einzelinteresse. Dieses Verständnis ist andererseits die Basis, jedem Einzelnen persönliche Freiräume zu bieten, damit er seine individuellen Fähigkeiten einbringen kann. Unser Erfolg trägt dazu bei, dass Randgruppen integriert werden, Betroffenen Hilfe angeboten werden kann, Kindern und Jugendlichen Angebote in der Freizeit bereit stehen und Eltern in der Erziehung Unterstützung bekommen. Dies sichert unsere Zukunft, unsere Arbeitsplätze und leistet einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. 

Was uns wichtig ist.
Der Motor des Rückenwind e.V. Bernburg sind die Mitarbeiter und Mitglieder. Ehrenamtliche Mitarbeit wollen wir unterstützen und fördern. Freundlich und respektvoll miteinander umzugehen und den anderen zuachten ist unser Verständnis, das wir Tag für Tag leben wollen. Mitgliederarbeit verstehen wir als Einladung und Aufforderung zum Mitwirken in unserem Verein. Dabei fördern und motivieren wir uns und geben dem Nachwuchs eine Chance. Wir sind ein unabhängiger Verein, der keiner übergeordneten Organisation angeschlossen ist. 

Wohin wir wollen.
Die Zukunft wird uns vor neue Herausforderungen stellen. Deshalb wollen wir noch besser werden. Unsere Einstellung hilft uns, auf Veränderungen vorbereitet zu sein und mit innovativen Ideen neue Chancen zu nutzen. Das Erreichte zu sichern, ist die Voraussetzung, um unsere Hilfsangebote nachhaltig vorhalten zu können. Diese Ziele werden wir erreichen, wenn wir uns als Gemeinschaft weiterentwickeln. Wir wollen eine Gemeinschaft sein, für die jeder gern arbeitet.

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Geschichte

Die Geschäftsstelle des Rückenwind e.V. Bernburg in der Talstadt 
Gebäude Nienburger Straße 24

 
"Die älteste Privatbank wurde von Levi Calm gegründet, der seit 1785 einen Wollhandel betreibt. Diese Bank, "Levi Calm & Söhne", lag in der Nienburger Straße, wo ein stattliches Bankhaus errichtet wurde. Die Bank gründete in Bernburg mehrere Werke, so die Aktiebrauerei und die Armaturenfabrik. Doch ging das Geschäft schließlich in Konkurs und wurde von der Anhalt - Dessauischen Landesbank übernommen, die hier 1912 eine Filiale errichtete. Diese Bank erlebte dann eine erfreuliche Blüte, siedelte zuletzt in das schöne Gebäude in der Kaiserstraße über. Im Jahre 1932 wurde sie von der Allgemeinen Creditanstalt übernommen."

20.04.1905
An diesem Tag wurde bekannt gegeben, dass von der "Levi Calm & Söhne" ein Bank- und Lotteriegeschäft eröffnet wird. Herr Lois Calm war unter anderem Mitbesitzer der Korbwarenfabrik auf dem Schulberg in Waldau. 
 
16.12.1905
Das Bankgeschäft "Levi Calm & Söhne" werden in eine Komandit Gesellschaft umgewandelt. Die Anhalt - Dessauische Landesbank, einst eine stille Teilhaberin ist Komandistin geworden.

19.02.1906 
Das Bankhaus "Levi Calm & Söhne" wird vom 21. d. Monats, nachmittags ab 2.00 Uhr, den geschäftlichen Verkehr in seinem neuem schmucken Heim, Nienburger Tor 19/20 erledigen. 
 
21.02.1906
Das Bankgeschäft "Levi Calm & Söhne" bezieht am heutigen Tage sein neuerbautes Bankhaus in der Nienburger Str. 19 /20. Zwei alte, einstöckige Häuser sind dort niedergelegt und haben einem imposanten Neubau Platz gemacht. 
Die ernste würdige Fassade spricht ungemein an und das Innere ist mit großem Geschick, feinem Geschmack und gediegener, vornehmer Art ausgestattet. Durch eine geräumige helle Halle, welche, wie das ganze Gebäude durch Zentralheizung erwärmt wird, gelangt man zu den Abfertigungsschaltern, hinter welchen die Kasse, die Buchhalterei und die Korrespondenzabteilung untergebracht sind. Rechts vom Vestibüle (Foyers) gelangt man in ein äußerst geschmackvoll eingerichtetes Warte- und Lesezimmer. Neben diesem Zimmer liegt ein Konferenzzimmer, in welchem die Bilder der früheren Chefs und Begründer der Firma Platz gefunden haben. Auch eine alte Urkunde aus dem 18.Jahrhundert erblickten man, in welcher dem damaligen Inhaber die Konzession zu seinem Geschäftsbetrieb erteilt wurde.
Herr Architekt Schuhe - Dessau, der Erbauer des schönen Bauwerks , hat sich hiermit in Bernburg ein dauerhaftes Denkmal gesetzt. Im ersten Stockwerk liegen die Wohnräume die in ihrer Innendekoration zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht fertiggestellt sind. 
 
1932/1933
wohnte in der oberen Etage ein Arzt mit Namen "Herr Dr. med. Kurt Bauer" 
 
1955/1972 
während diesem Zeitraum befand sich das Städtische Entbindungsheim in diesem Objekt. Sicher werden sich die älteren Bürger noch an diese Zeit erinnern und eventuell noch besondere Ereignisse damit verbinden. Am 29. April wurde der Betrieb der Frauenklinik Talstadt eingestellt. 
Mitteldeutsche Zeitung vom 22.10.2005
Mitteldeutsche Zeitung vom 22.10.2005 
 
1973/1993 
In diesen Jahren zogen dann die kleinen Sonnenscheinkinder in ihre neue Einrichtung mit dem Namen "Kinderkrippe Sonnenschein". Am 30.09.1993 wurde die Kinderkrippe geschlossen. 
 
seit 1994 
Die Stadt Bernburg / Saale übergibt das Objekt in der Nienburger Straße an den "Rückenwind e.V. Bernburg". Rückenwind e.V. Bernburg - dieser Name steht für eine lebendige und gleichzeitig zukunftsgerichtete Arbeit. Die Anfänge des Rückenwind e.V. Bernburg sind eng mit einer Gruppe von Bernburgern verknüpft. Eine Gruppe, deren Vision die Gründung eines Vereines zur Arbeit mit Randgruppen war, führte 1993 zur Gründung des Rückenwind e.V. Bernburg. Seitdem hat der Rückenwind e.V. Bernburg entscheidend dazu beigetragen die Kinder und Jugendhilfe weiterzuentwickeln. Der gemeinnützige Verein der seit dem Jahr 1993 im Vereinsregister Bernburg unter der Nummer 283 geführt wird. In dem ehemaligen Gebäude, der Bank "Levi Calm & Söhne" befinden sich in der früheren Schalterhalle der Bank ein Jugendtreff sowie ein Büro und Beratungsräume der Straßensozialarbeiter. In den oberen Etagen befinden sich neben der Geschäftsstelle des Vereins, ein Projekt der Hilfen zur Erziehung und Büros und Beratungsräume der ambulanten Straffälligenhilfe. Hier werden auch Sprechzeiten des allgemeinen Sozialen Dienstes der Justiz angeboten. 

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Standorte

Geschäftsstelle Rückenwind e.V.
Bernburg Nienburger Straße 24, 06406 Bernburg
Telefon: +49 (0) 3471-34 656 47
Fax: +49 (0) 3471-34 656 16
E-Mail: info@rueckenwind-ev.de 

Kinder- und Jugendzentrum Nienburg
Johannisstraße, 3106429 Nienburg
Telefon: +49 (0) 34721-30 01 5
Fax: +49 (0) 34721-30 01 3
E-Mail: jugendzentrum-nbg@rueckenwind-ev.de 

Fachbereich Kindertagesstätten & Integrative Betreuung
Nienburger Straße 24, 06406 Bernburg
Telefon: +49 (0) 3471-34 656 56
Fax: +49 (0) 3471-34 656 16
E-Mail: s.richter@rueckenwind-ev.de  und v.wirth@rueckenwind-ev.de

Kinder- und Jugendzentrum Fun & Play Bernburg
Nienburger Straße 24, 06406 Bernburg
Telefon: +49 (0) 3471-34 656 57
Fax: +49 (0) 3471-34 656 16
E-Mail: ot-bbg@rueckenwind-ev.de 

Soziale Gruppenarbeit (HzE)
Nienburger Straße 24, 06406 Bernburg
Telefon: +49 (0) 3471-34 656 42
Fax: +49 (0) 3471-34 656 16
E-Mail: s.schott@rueckenwind-ev.de 

Ambulante Straffälligenhilfe/ZEBRA
Nienburger Straße 24, 06406 Bernburg
Telefon: +49 (0) 3471-34 656 14
Fax: +49 (0) 3471-34 656 16
E-Mail: gh@rueckenwind-ev.de 

Kinder- und Frauenschutzhaus Staßfurt im Salzlandkreis
Telefon: +49 (0) 3925 - 30 25 95
Fax: +49 (0) 3925 - 37 84 38
E-Mail: frauenhaus@rueckenwind-ev.de 

Frauenhaus Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391 - 55 72 01 14
Fax: +49 (0) 391 - 55 72 01 15
E-Mail: frauenhaus-md@rueckenwind-ev.de 

Frauenhaus Köthen
Telefon: +49 (0) 3496 – 30 94 821
Fax: +49 (0) 3496 – 30 94 822
E-Mail: frauenhaus-koethen@rueckenwind-ev.de 

Frauenhaus Bernburg
Telefon: +49 (0) 3471 – 31 11 35
Fax: +49 (0) 3471 – 31 11 35
E-Mail: frauenhaus-bbg@rueckenwind-ev.de 

Kita Sonnenkäfer
Neubornaer Str. 33, 06406 Bernburg
Telefon: +49 (0) 3471-31 98 26
Fax: +49 (0) 3471-34 656 16
E-Mail: sonnenkaefer@rueckenwind-ev.de 

Kita Nesthäkchen
Rittmeister Straße 4a, 06406 Bernburg
Telefon: +49 (0) 3471-62 34 70
Fax: +49 (0) 3471-34 656 16
E-Mail: nesthaekchen@rueckenwind-ev.de 

Kita Entdeckerkiste
Calbesche Str.77, 06429 Nienburg
Telefon: +49 (0) 34721-22 20 4
Fax: +49 (0) 3471-34 656 16
E-Mail: entdeckerkiste@rueckenwind-ev.de 

Hort Kids Oase Alsleben
Schulplatz 7, 06425 Alsleben
Telefon: +49 (0) 34692-28 18 5
Fax: +49 (0) 3471-34 656 16
E-Mail: kidsoase@rueckenwind-ev.de 

Kita Gänseblümchen
Gutsstraße 7, 06425 Alsleben
Telefon: +49 (0) 34692-21 49 1
Fax: +49 (0) 3471-34 656 16
E-Mail: gaensebluemchen@rueckenwind-ev.de 

Kita Edlau
Hohe Straße 42a
06420 Edlau
Telefon: +49 (0) 34691-28 929
Fax: +49 (0) 3471 – 34 656 16
E-Mail: kita-edlau@rueckenwind-ev.de  

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Geschäftsstelle

Geschäftsführerin
Katja Anklam
Telefon: 03471 34 656 40
Fax: 03471 34 656 16
E-Mail: k.anklam@rueckenwind-ev.de

Sekretariat - Personal
Mandy Mädchen-Focke
Telefon: 03471 34 656 47
Fax: 03471 34 656 16
E-Mail: c.keller@rueckenwind-ev.de 

Fachbereichsleitung Kindertageseinrichtungen
Stephanie Richter
Telefon: 03471 34 656 56
Fax: 03471 34 656 16
E-Mail: s.richter@rueckenwind-ev.de

Fachbereichsleitung Projekte
Stefan Schott
Telefon: 03471 34 656 42
Fax: 03471 34 656 16
E-Mail: s.schott@rueckenwind-ev.de

Fachbereichsleitung Frauenhäuser
Diana Penk
Telefon: 03471 34 656 50
Fax: 03471 34 656 16
E-Mail: d.penk@rueckenwind-ev.de

Technischer Leiter
Denny Schuhmann
E-Mail: d.schuhmann@rueckenwind-ev.de 

Buchhaltung
Christina Keller
Nancy Hohle
Telefon: 03471 34 656 46
Fax: 03471 / 34 656 16
E-Mail: c.keller@rueckenwind-ev.de und n.hohle@rueckenwind-ev.de

Verwaltung - Frauenhäuser und Projekte, Integrative Betreuung
Nicole Selent
Telefon: 03471 34 656 51
Fax: 03471 34 656 16
E- Mail: n.selent@rueckenwind-ev.de 

Verwaltung Kindertageseinrichtungen und Hort
Stephanie Grey
Telefon: 03471 34 656 48
Fax: 03471 34 656 16
E-Mail: s.grey@rueckenwind-ev.de

Integrative Betreuung
Vilma Wirth
Telefon: 03471 34 656 56 (Dienstags von 8.00 - 14.00 Uhr)
Fax: 03471 34 656 16
E-Mail: v.wirth@rueckenwind-ev.de

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Satzung des Vereins Rückenwind e. V. Bernburg

§ 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr
( 1 )      Der Verein führt den Namen "Rückenwind e. V. Bernburg".
( 2 )      Er hat seinen normalen Sitz in Bernburg.
( 3 )      Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht in Bernburg eingetragen unter der Registrier-Nr. -283-.
( 4 )      Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Aufgaben, Zweck und Gemeinnützigkeit 
( 1 )      Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung gemeinnützige Zwecke. Seine Tätigkeit ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Alle Mittel des Vereins sowie etwaige Überschüsse dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
( 2 )      Zweck des Vereins ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sowie Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen und die Förderung der Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch das Vorhalten von Angeboten nach der Sozialgesetzgebung, insbesondere der Jugendsozialarbeit, Jugendarbeit, Erziehungshilfe und anderen sozialen Einrichtungen. Weiterhin wird der Satzungszweck durch Angebote nach dem Jugendgerichtsgesetz und durch Kulturarbeit im weitesten Sinne verwirklicht.
( 3 )      Alle Angebote des Vereins sind für jedermann offen, unabhängig seiner Weltanschauung oder Mitgliedschaft im Verein.
( 4 )      Der Verein deckt seine Aufwendungen durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuschüsse. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
( 5 )      Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft
 
( 1 )      Mitglieder des Verein können juristische und natürliche Personen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung der Aufnahme kann bei der Mitgliederversammlung Einspruch erhoben werden, die dann endgültig entscheidet.
( 2 )      Die Mitgliedschaft wird gegliedert in passive und aktive Mitglieder des Vereins. Jedes Mitglied erwirbt bei Aufnahme die passive Mitgliedschaft. Eine aktive Mitgliedschaft erwirbt sich ein Mitglied durch einen Fürspruch der aktiven Mitglieder und nach Bestätigung durch den Vorstand. Der Austritt eines natürlichen Mitglieds kann mit einer 3monatigen Kündigungsfrist erfolgen. Juristische Personen können ihren Austritt mit einer 3monatigen Kündigungsfrist zum Ende des Geschäftsjahres erklären. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied, das gegen Zweck und Aufgabenstellung des Vereins verstößt, ausschließen.
( 3 )      Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Beitragshöhe und die Fälligkeit regelt die Beitragsordnung, die durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird. Die Beitragsordnung soll für Jugendliche, Arbeitslose und Studenten einen verminderten Beitrag festsetzen. Der Vorstand kann Mitglieder auf deren Antrag ganz oder teilweise von der Beitragspflicht befreien. Eine Beitragsordnung wird erstmalig für das Jahr 2004 beschlossen. Bis dahin gilt der Beitrag aus der bisherigen Satzung des Vereins.

§ 4 Organe des Vereins 
a )      die Mitgliederversammlung
b )      der Vorstand

§ 5 Mitgliederversammlung 
( 1 )      Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter nach Bedarf, aber mindestens einmal im Jahr, einberufen. Sie ist außerdem einzuberufen, wenn dies von mindestens ¼ aller Mitglieder, ½ der aktiven Mitglieder oder dem Vorstand unter Benennung einer Tagesordnung beantragt wird. Die Einberufung muss mindestens eine Woche vorher durch schriftliche Ladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgen. Eingeladen werden alle aktiven und passiven Mitglieder des Vereins, wobei die Stimmberechtigung und Wählbarkeit nur den aktiven Mitgliedern obliegt.
( 2 )      Die Mitgliederversammlung setzt sich aus aktiven Mitgliedern des Vereins zusammen. Diese entscheiden über wichtige Angelegenheiten des Vereins. Sie kann den Vorstand in Einzelfällen zu selbständigen und endgültigen Entscheidungen ermächtigen. Folgende Aufgaben obliegen ausschließlich der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung:  
a)       Genehmigung des Wirtschaftsplanes und der Jahresrechnung,
b)       Entlastung des Vorstandes,  
c)       Wahl des Vorstandes,  
d)       Beschlussfassung über Änderung der Satzung,  
e)       Beschlussfassung über Auflösung des Vereins.

( 3 )      Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt ein für die jeweilige Sitzung gewählter Sitzungsleiter. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst, bei Stimmgleichheiten gilt der Antrag als abgelehnt. Wahlen werden schriftlich und geheim durchgeführt.
( 4 )      Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung muss ein Protokoll angefertigt werden, dass von einem Vorstandsmitglied, vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer unterzeichnet wird. Dieses Protokoll erhält jedes Mitglied des Vereins.

§ 6 Vorstand 
( 1 )     Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins, den Aufträgen der Mitgliederversammlung entsprechend. Mitarbeiter des Vereins können nicht in den Vorstand gewählt werden.
( 2 )      Der Vorstand kann bestehen aus:  
a)       dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden 
b)       dessen Stellvertreter/innen  
c)       dem Kassenwart/die Kassenwartin
d)       dem Schriftführer/der Schriftführerin
e)       dem Geschäftsführer/ der Geschäftsführerin mit beratender Stimme.
   
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 beschließenden Mitgliedern, unter denen sich der/die Vorsitzende/r, der/die Stellvertreter/in, der/die Kassenwart/in befindet. Der/die benannte Geschäftsführer/in ist automatisch beratend im Vorstand. Der Vorstand besteht aus höchstens 6 Mitgliedern.

( 3 )      Zur Koordinierung und Steuerung der laufenden Geschäfte des Vereins kann der Vorstand einen hauptamtlichen Geschäftsführer/eine hauptamtliche Geschäftsführerin bestellen. Er/Sie ist für die ordnungsgemäße Führung der laufenden Vereinsgeschäfte verantwortlich, insbesondere für die Aufstellung und Umsetzung der Jahresplanung sowie die Erarbeitung und Durchführung von Konzepten zur Verwirklichung des Satzungszwecks die Führung der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Arbeitsverträgen die Bereitstellung erforderlicher Arbeitshilfen für Vorstand und Mitglieder
( 4 )      Auf Antrag von Vereinsmitgliedern, oder Mitarbeitern, und nach Beschluss des Vorstandes, können diese als Fachberater zu den jeweiligen Projekten beratend berufen werden.
( 5 )      Die Mitglieder des Vorstandes werden für zwei Jahre gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Einzelne Mitglieder des Vorstandes sowie der Vorstand insgesamt können durch 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung abgewählt werden. Der Vorstand tagt Quartalsweise. Auf Antrag von mindestens 3 Mitgliedern des Vorstandes ist der Vorstand einzuberufen. Die Ladung zu einer Vorstandssitzung erfolgt unter Angabe einer Tagesordnung eine Woche vor dem Termin.
( 6 )      Für dringende Tagesordnungspunkte beträgt die Ladungsfrist einen Tag, über die Dringlichkeit entscheidet der Vorstand zu Beginn der Sitzung. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von 3 Mitgliedern beschlussfähig, unter denen sich der Vorsitzende oder ein Stellvertreter befinden muss. Der Verein wird jeweils gemeinschaftlich von 2 Mitgliedern des Vorstandes vertreten, unter denen sich der Vorsitzende oder ein Stellvertreter befinden muss.
( 7 )      Der gewählte Vorstand ist das Kontrollorgan für das Wirken des Geschäftsführers.

§ 7 Kassen- und Rechnungsprüfung 
Die Bücher und die Kasse des Vereins werden von mindestens zwei dafür von der Mitgliederversammlung gewählten Personen einmal im Jahr geprüft. Ausgeschlossen von der Prüfung sind die Mitglieder des Vorstandes und die Mitarbeiter des Vereins, welche gleichzeitig Mitglieder sind.
Für Mitglieder des Vorstandes und Mitarbeiter des Vereins gilt ab Niederlegung oder Abwahl aus dem Vorstand, bzw. nach Austritt als Mitarbeiter aus dem Verein, dass diese Mitglieder für ein Jahr nicht für die Kassen- und Rechnungsprüfung wählbar sin

§ 8 Satzungsänderung 
Eine Satzungsänderung des Vereins kann nur beschlossen werden, in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung. Notwendig ist eine ¾ Mehrheit der Mitgliederversammlung. Zu dieser Abstimmung muss die Hälfte der Vereinsmitglieder anwesend sein. Wird diese Zahl nicht erreicht, so ist in der darauffolgenden Woche eine Mitgliederver- sammlung abzuhalten, in der die einfache Mehrheit entscheidet.

§ 9 Auflösung des Vereins und Verwendung des Vermögens 
( 1 )      Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit beschlossen werden. Zu dieser Abstimmung muss mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend sein. Wird diese Zahl nicht erreicht, so ist in der darauffolgenden Woche eine Mitgliederversammlung abzuhalten, in der die einfache Mehrheit entscheidet.
( 2 )      Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks haben die Mitglieder keinen Anspruch auf Auszahlung des Vermögens des Vereins. Die Entscheidung, für welchen steuerbegünstigten Zweck das Vereinsvermögen verwendet wird, entscheidet der Verein in seiner Mitgliederversammlung zum Zweck der Auflösung des Vereins, da aus zwingenden Gründen der künftige Verwendungszweck jetzt noch nicht angegeben werden kann, kommt folgende Bestimmung über die Vermögensbindung in Betracht. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.

 Rückenwind e. V. Bernburg ,den 27.12.05